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Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen für den Mittagstisch für Oberstufenschülerinnen und -schüler in Wettingen

Das Angebot des Mittagstisches kann von den Jugendlichen der Oberstufe Wettingen besucht werden.

2.    Die beiden Jugendarbeitsstellen bieten an:

       Die Jugendarbeit Wettingen und die Jugendstufe Wettingen bieten in den Häusern "Scharten" und"Juhü" Mittagessen und Betreuung an. Kosten: CHF 12.00 für Kinder von Wettingen und Neuenhof, CHF 22.00 (Vollkostentarif, Kostenbeteiligung muss bei der Gemeinde beantragt werden.) für Kinder von Würenlos. Die Betreuung beinhaltet die Anwesenheitskontrolle (späteste Ankunftszeit 12.10 Uhr), Benachrichtigung der Eltern bei Nichterscheinen ihres Kindes. Aufenthalt in einem unserer Jugendhäuser und frühzeitiges (frühestens 13.00 Uhr) Losschicken in die Schule.

3.    Die Eltern melden ihre Kinder im Voraus jeweils für ein Schuljahr oder eine definierte Zeitspanne an. Die verbindliche Anmeldung für Mittagstisch und Betreuung muss spätestens 20 Tage vor dem ersten Besuch bei uns sein. Die Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Platz vorhanden ist.

4.    Die Eltern können bei einer  Kündigungsfrist von 30 Tagen den Platz am Mittagstisch kündigen.

5.    Versicherung: Haftpflicht- und Unfallversicherung sind in jedem Fall Sache der Eltern. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände von Jugendlichen wird keine Haftung übernommen.

6.    Die Rechnung wird quartalsmässig, anfang November, Januar, April und Juli, ausgestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Die Kosten werden für die angemeldeten Tage verrechnet. Bei Krankheit wird die Tagespauschale von CHF 12.00 ab dem dritten Tag erlassen, sofern ein Arztzeugnis vorliegt.

7.    Kann ein angemeldetes Kind den Mittagstisch nicht besuchen, muss es von den Eltern bis spätestens 09:00 Uhr des entsprechenden Tages abgemeldet werden:

-Per E-Mail info(at)tiramisu-wettingen.ch oder:
-Montag, Mittwoch und Freitag – Juhü unter Telefon 056 437 08 42 (Band)
-Dienstag und Donnerstag – Scharten unter Telefon 056 560 84 10 (Band)
-Kranke Jugendliche können nicht betreut werden.

8.    In den Schulferien sowie an den offiziellen Feiertagen findet der Mittagstisch nicht statt. An allen anderen unterrichtsfreien Tagen (z.Bsp. Schneesporttag, Lehrerweiterbildung etc.) müssen die Eltern ihr Kind abmelden, wenn es den Mittagstisch nicht besucht.

9.    Familien, die Anspruch auf reduzierte Tarife geltend machen, reichen der Jugendstufe Wettingen die erforderlichen Unterlagen bis spätestens vor dem ersten Beteuungstag ihres Kindes ein. Später eingereichte Gesuche werden frühestens auf die nächste Rechnungsperiode wirksam. Es besteht kein Anspruch auf rückwirkende Tarifanpassungen. Eine Tarireduktion ist aufgrund der Subventionierung von Mittagstischplätzen durch die Schule Wettingen möglich.

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vor 6 Jahren
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